Bundestagsgutachten bescheinigt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten am 20. April festgestellt: Die Angriffe der USA auf den souveränen Staat Syrien stellten „einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“. Dazu stellt der Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Petr Bystron, fest:
„Es brauchte kein Gutachten, um zu wissen, dass die Angriffe der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreichs und Großbritanniens auf Syrien am 14. April eine illegale Kriegshandlung ohne jede Grundlage darstellten.“ Als Vorwand für die Angriffe diente ein behaupteter Giftgasangriff der syrischen Armee in Douma – der Beweis hierfür konnten bis heute jedoch nicht erbracht werden.
„Damit handelt es sich bei den Angriffen um ein Kriegsverbrechen, das unter Bruch von Völkerrecht und UN-Charta begangen wurde. Die deutsche Regierung hat in skandalöser Weise die Angriffe gebilligt und verharmlost“, so Bystron. Merkel hat die illegale Aktion sogar als „erforderlich“ und „angemessen“ bezeichnet. „Was ist denn ‚angemessen‘ an einem völkerrechtswidrigen Krieg?“, fragt Bystron. Ursula von der Leyen, ihres Zeichens deutsche Verteidigungsministerin, hält die Angriffe weiterhin für „verhältnismäßig“. Im Gespräch mit der Bild am Sonntag erklärte sie am 22. April, (also zwei Tage nach Veröffentlichung des Gutachtens), dass sie bereit wäre, Deutschland in einen völkerrechtswidrigen Krieg zu verwickeln: „Was in diesem Fall Großbritannien aus der Luft beigetragen hat, könnten wir auch leisten.“
„In einem funktionierenden Rechtstaat würde die aktive Unterstützung illegaler Kriegseinsätze sowie das Bestreben, das Leben deutscher Soldaten bei diesen völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen aufs Spiel zu setzen, zu einem sofortigen Rücktritt der Verteidigungsministerin führen. Dass dieser erschreckenden Haltung weitgehend mit Ignoranz begegnet wird, zeugt davon, wie abgestumpft mittlerweile sowohl die Politik wie auch die Medien durch die permanenten Rechtsbrüche der Ära Merkel geworden sind“, schlussfolgert Bystron.