Sparkassen-Kundin verliert vor BGH und darf als Kunde bezeichnet werden.

Andreas_Bleck_wikimedia_AfD

AfD: Generische Maskulina sind nicht frauendiskriminierend.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass männliche Anreden in unpersönlichen Formularen nicht frauendiskriminierend sind. Eine Sparkassen-Kundin hatte geklagt, weil sie nicht als „Kundin”, sondern als „Kunde” angesprochen wurde.

„Ich begrüße das Urteil des Bundesgerichtshofes. Hier hat nicht der ausufernde Feminismus- und Genderwahn, sondern der gesunde Menschenverstand Recht gesprochen“, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Bleck. „Wörter wie ‚Kunden’, ‚Studenten’ oder ‚Schüler’ sind als generische Maskulina selbstverständlich nicht spezifisch. Sie verallgemeinern und beziehen sowohl die männliche Form als auch die weibliche Form mit ein. Dies sehen eigentlich nur eingefleischte Feministen und Genderisten anders.”

Bleck weiter: „Die AfD bekennt sich zu generischen Maskulina, weil sie der Ästhetik und Sprachökonomie unserer Sprache dienen. Mit der sogenannten gendergerechten Sprache wird hingegen eine rein ideologisch motivierte Sprachpolitik zulasten der Hörbarkeit und Lesbarkeit unserer Sprache betrieben. Im Interesse der Hörer und Leser lehnen wir dies entschieden ab.”