Religiöse und ethnisch-kulturelle Hintergründe dürfen bei Verbrechen kein Grund für Strafmilderung sein

Gerichtshammer und Gesetzesbuch (Symbolbild) / ©-CC0-PublicDomainPictures-Pixabay-succo

Gerade Migranten sollten auf die Einhaltung von deutschem Recht und Gesetz achten.

Zum Skandal-Urteil von Cottbus erklärt AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland: “Ein junger Tschetschene ermordet auf brutalste Weise seine Frau. Das Motiv: Eifersucht. Der Richter aus Cottbus urteilt Totschlag, nicht Mord, da man den religiös-kulturellen Hintergrund einbeziehen müsse.

Das Urteil ist ein Skandal und untergräbt den deutschen Rechtsstaat. Religiöse, ethnische oder kulturelle Hintergründe dürfen kein Grund für Strafmilderung sein, besonders dann nicht, wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.

Gerade Migranten, die zu uns als Gäste kommen, haben sich anzupassen und sollten besonders auf die persönliche Einhaltung von deutschem Recht und Gesetz achten. Toleranz gegenüber Straftaten ist da genau der falsche Weg. Ideologieverblendete Professoren wir Herr Mitsch sollten ihren Lehrstuhl in Potsdam nicht auch noch für pseudowissenschaftliche Rechtfertigungen eines solchen Skandals missbrauchen.”

Kontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Christian.lueth@alternativefuer.de