Zulassung von Ärzten mit Drittstaats-Diplomen nur nach eingehender Prüfung

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In Sachsen beantragten 1.330 Ärzte aus Drittstaaten die Anerkennung ihrer Abschlüsse.

Durch die unkontrollierte Masseneinwanderung kommen auch vermehrt Ärzte aus dem nahem Osten und Afrika nach Deutschland, die hier um Anerkennung ihrer Abschlüsse ersuchen. In den letzten drei Jahren beantragten 1.330 Ärzte aus Drittstaaten – und damit drei bis viermal so viele wie aus EU-Staaten – die Approbation in Sachsen. Verbunden damit gibt es deutschlandweit Zweifel, ob das derzeit praktizierte Approbationsverfahren der Patientensicherheit dienlich ist. Zum einen besteht die Gefahr, dass gefälschte Diplome anerkannt werden und zum anderen wird die Qualität der Medizinerausbildung in den Herkunftsstaaten der Drittstaatler angezweifelt. Vor kurzem wurde eine Gynäkologin aus Libyen wegen fahrlässiger Tötung in NRW verurteilt, die aufgrund unzureichender Kenntnisse ein Baby hatte sterben lassen.

„Das Approbationsverfahren für Ärzte, die ihre Qualifikation in Drittstaaten erworben haben, beruht auf einer Gleichwertigkeitsprüfung“, erklärt André Wendt, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag in Sachsen. Im Zuge dieser Prüfung werde festgestellt, ob der Drittstaatenabschluss mit dem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Diese Prüfung erfolge anhand vorgelegter Diplome und Zeugnisse. Ist die Ausbildung im Ausland nicht gleichwertig, könne das Defizit durch Berufserfahrung ausgeglichen werden. Wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliege, müssen die Antragsteller eine Kenntnisprüfung ablegen, so Wendt.

Es kann grundsätzlich angezweifelt werden, dass die Medizinerausbildung, die in Drittstaaten absolviert worden ist, qualitativ mit der deutschen vergleichbar ist. Aber auch durch vorgelegte Urkunden oder einer mindestens 60minütigen Kenntnisprüfung, die sich in ihrer Kürze auf den Inhalt des gesamten Medizinstudiums beziehen soll, kann die Eignung zum Mediziner nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Zudem unterscheiden sich die ärztlichen Tätigkeiten und Behandlungsmethoden in Entwicklungsländern von denen hierzulande. Damit kommt, wenn es um die Anerkennung der Abschlüsse geht, auch eine nachgewiesene Berufstätigkeit in den jeweiligen Herkunftsländern nicht infrage.

„Versagen die Gleichwertigkeitsprüfungen, kann das tödliche Folgen für uns alle haben“, sagt André Wendt. Die AfD in Sachsen fordert, dass generell bei der Anerkennung von Medizinern mit Drittstaats-Diplomen eine dem zweiten und dritten Staatsexamen vergleichbare Prüfung erfolgen soll. (Dresden, 9.3.2018)