Altersfeststellung nach forensischen Kriterien

Corinna Herold MdL, sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, FotoAfD

AfD-Fraktion Thüringen fordert bundesweit verbindliches und einheitliches Verfahren zur Altersfeststellung.

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung in einem Antrag für das kommende Plenum des Thüringer Landtags dazu auf, sich auf Bundesebene für ein bundesweit verbindliches und einheitliches Verfahren zur Altersfeststellung einzusetzen. Dieses muss eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern verbindlich beinhalten. Zudem wird die Landesregierung im Antrag um Auskunft darüber gebeten, welche Informationen ihr über unbegleitete minderjährige Ausländer in Thüringen vorliegen. Gefragt wird unter anderem, bei wie vielen Personen Altersfeststellungen durchgeführt wurden und wie oft sich dabei herausgestellt hat, das sie älter sind als ursprünglich angegeben.

Dazu sagt Corinna Herold, sozialpolitische AfD-Fraktionssprecherin: „Der Mord an einer 15-Jährigen in Kandel durch einen angeblich erst 15-jährigen Afghanen Ende Dezember 2017 hat die Problematik der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern noch einmal hervorgehoben. Offensichtlich reicht die ‚qualifizierte Inaugenscheinnahme‘ in den Jugendämtern nicht. Wir brauchen eine Rechtsgrundlage für eine allgemein anzuwendende Altersfeststellung nach forensischen Kriterien, die immer dann angewandt werden muss, wenn sich das Alter einer Person nicht zweifelsfrei feststellen lässt.“ (Erfurt, 20.2.2018)