Einstweilige Verfügung der AfD gegen Linken-MdB Müller bestätigt

Dr. Rainer van Raemdonck, MdL, AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, FotoAfD

Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD-Fraktion Brandenburg öffentlich Falschaussagen verbreitet.

Zu der einstweiligen Verfügung gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Norbert Müller vom 02.10.2017, die vom Landgericht Berlin bestätigt wurde, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Dr. Rainer van Raemdonck: „Es konnte keine andere als diese Entscheidung geben. Wer so dreist Falschbehauptungen aufstellt, muss notfalls gerichtlich in seine Schranken gewiesen werden.“

„Ich war leider in der Vergangenheit schon häufiger dem unrichtigen Vorwurf ausgesetzt, dass ich in meinem Ausschuss zu oft fehlen würde. Ich begrüße das Urteil des Landgerichtes daher sehr, weil endlich deutlich gemacht wurde, dass Lügen im politischen Meinungskampf nichts zu suchen haben“, kommentiert Sven Schröder, AfD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, das Urteil.

Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD im September vergangenen Jahres in Potsdam öffentlich wahrheitswidrig behauptet, die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg würde zu den Ausschüssen, in denen sie den Vorsitz inne hat, nicht erscheinen.
Die AfD-Fraktion ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Linken-MdB vor, sodass es Müller gerichtlich untersagt wurde, derartige Äußerungen zu wiederholen.

Müller, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hatte, unterlag am 1. Februar vor dem Landgericht Berlin. Ob Müller gegen das Urteil vorgehen wird, ist bislang unklar. (Potsdam, 2.2.2018)