AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt fordert Gebührenlösung, die alle Gebührenpflichtigen einbezieht.
Nach wie vor blockt die Kenia-Koalition jede vernünftige Lösung für die Abschaffung der bis zu fünfstelligen Kanalbau-Beiträge für die Anlieger ab. Dabei macht Brandenburg gerade vor, wie es geht. Dort können Kommunen künftig darüber entscheiden, ob Kanalbaumaßnahmen statt über Anliegerbeiträge durch eine Gebührenumlage finanziert werden.
Dazu erklärt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Robert Farle: „Die Gebührenlösung beruht auf dem Solidarprinzip und bezieht alle Gebührenpflichtigen ein, nicht nur diejenigen in deren Straße zufällig Kanäle gebaut oder erneuert werden. Dadurch können künftig bis zu fünfstellige Summen als „Anliegerbeiträge“ vermieden werden. In unseren Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde diese Regelung längst eingeführt. Die AfD-Landtagsfraktion fordert die Einführung der Wahlmöglichkeit auch in Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erforderlich, welche den Anteil der staatlichen Finanzierung zur Entlastung der Bürger deutlich erhöht.“