Brandenburg: Drei terroristische Straftaten in nur einem Monat und die Öffentlichkeit wurde nicht informiert

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AfD-Franktion in Brandenburg fordert politische Konsequenzen.

Angesichts von drei terroristischen Straftaten innerhalb eines Monats allein in Brandenburg, hat die AfD-Fraktion politische Konsequenzen gefordert. In einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Jung (Drucksache 6/7519) heißt es: „Im September 2017 wurden drei politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ registriert.“ Dabei handelte es sich nach Angaben der Landesregierung in allen drei Fällen um terroristische Straftaten. Weitere Angaben zu laufenden Ermittlungsverfahren gefährdeten die diesbezügliche weitere Ermittlungsarbeit und wirkten sich damit bei Kenntnisnahme durch Unbefugte zum Nachteil des Bundes und der Länder aus. „Sie sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gem. § 7 Nr.4 VSA-BB eingestuft.“

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, teilt dazu mit: „Diese drei Fälle in einem Monat tauchten abgesehen von den Ausführungen in der Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion nirgendwo auf. Warum wurde darüber nichts veröffentlicht? Darüber hinaus gibt die Landesregierung auch noch zu, dass offensichtlich weitere geheime Überwachungen stattfinden. Angesichts dieser Tatsachen müssen wir uns die Frage stellen: Wie sicher leben wir in Brandenburg? Und können wir wirklich einer Landesregierung vertrauen, die uns immer erst auf Nachfrage ein paar Bröckchen an Informationen über islamische Terroristen übermittelt?“