Wohnungsprivatisierung ja, aber nicht nach rotrotgrünem Gutdünken

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Das Vorkaufsrecht nach Gutdünken würde Tür und Tor zu einer willkürlichen staatlichen Unterstützung bestimmter Mieterkreise öffnen.

Der Wohnungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Harald Laatsch, kritisiert Überlegungen im Senat, über das Vorkaufsrecht verstärkt in den Wohnungsmarkt eingreifen zu wollen:

„Die AfD hat sich schon mehrfach dafür ausgesprochen, Mieter zu Eigentümern zu machen. Dies muss allerdings im Rahmen des Marktes erfolgen und nicht mit dem Staat als willkürlichem Zwischenerwerber von Wohnraum. Wohin staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt führt, konnten wir nach dem Ende der DDR in allen Innenstädten des Ostens bewundern.

Daher sind auch die jetzt von den Grünen geäußerten Absichten abzulehnen, verstärkt vom Vorkaufsrecht des Landes Gebrauch zu machen, um Mietern mehr Zeit für den Erwerb ihrer Wohnung zu geben. Hier geht es Rotrotgrün ganz offenbar nicht darum, breite Kreise von Mietern zu Eigentümern ihrer Wohnungen zu machen, sondern einer bestimmten, den Senatsparteien nahestehenden Klientel den Erwerb zu erleichtern.

Die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach Gutdünken würde Tür und Tor zu einer willkürlichen staatlichen Unterstützung bestimmter Mieterkreise öffnen. Das Ergebnis dürfte sein, dass die linksgrünen Wähler in Friedrichshain und Prenzlauer Berg sich über diese steuerfinanzierte Wohltat freuen können und die bürgerlichen Wähler in Charlottenburg und Wilmersdorf nicht.

Zudem: Der Senat mag sein Vorkaufsrecht ausüben, weiß aber nicht: Wer will kaufen, wer kann kaufen, wer will, kann aber mangels Bonität nicht. Wie soll in diesen Fällen verfahren werden? Was hier propagiert wird, ist ein sozialistischer Eingriff des Senats in den Wohnungsmarkt als Dealer ohne Konzept. Und neuen Wohnraum schafft er damit schon gar nicht. Diese Ideen sind populistisch und unausgegoren, und sie würden eine enorme Verschwendung von Steuermitteln bedeuten.

Die AfD fordert weiterhin ein gezieltes Programm zur Privatisierung der Wohnungen der städtischen Gesellschaften. Dies kann vom Senat zum Beispiel mit Bürgschaften für die Immobilienfinanzierungen unterstützt werden oder mit dem Verzicht auf die Grunderwerbssteuer, die mit sechs Prozent des Kaufpreises die zweithöchste in Deutschland ist.

Von dem Verkaufserlös könnten die Wohnungsbaugesellschaften dann neue Wohnungen errichten, ohne dass der Landeshaushalt erheblich belastet würde. So würden nicht nur die ehemaligen Mieter vor Mieterhöhungen und Spekulation geschützt, sondern auch ein größeres Angebot an dringend benötigtem Wohnraum geschaffen. Je mehr Wohnungen auf dem Markt sind, umso kleiner ist die Gefahr von massiven Mietpreissteigerungen.

So kann mit marktwirtschaftlichen Mitteln erreicht werden, woran die sozialistischen Ideen des Senats absehbar scheitern werden.”

 

Kontakt:

Andreas Heinzgen
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin