GRÜNE bemühen Ruf nach Datenschutz nur, wenn sie ihn brauchen

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Mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten steht eine Institution zur Verfügung, die umfassend prüfen kann.

Zum Antrag der Grünen, „Unabhängige Überprüfung der Erhebung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die sächsische Polizei und den Verfassungsschutz – Taskforce einrichten“, erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter: „Die Grünen spielen das Thema Datenschutz immer dann, wenn es ihnen gefällt. Wenn nicht, dann geht das gerne auch schnell mal in eine völlig andere Richtung. So beispielsweise gerade erst im vorletzten Plenum, wo die Grünen die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht für Polizisten forderten.

Hier wollte die Grünen-Fraktion den Datenschutz der Beamten mit Füßen treten. Die Persönlichkeitsrechte der Polizisten sollten quasi über den ganzen Markt verteilt werden. Schließlich ging es ja darum, friedfertige Demonstranten vor dem bösen Staatsdienern zu schützen. Beim vorliegenden Antrag wird Datenschutz aber plötzlich wieder groß geschrieben. Ergo: Maximale Transparenz bei der Polizei, minimalste Transparenz bei jenen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Im Bereich des Datenschutzes gibt es bereits genug Kontrolle. Zudem steht mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine Institution zur Verfügung, die umfassend prüfen kann. Er ist bei Verfehlungen jedweder Art einzusetzen – und nicht irgendein weiteres, wie von den Grünen gewünschtes, Gremium. Der Antrag ist somit unnötig und wird von uns abgelehnt.“