Warum spielt die Antragsmehrheit so offensichtlich auf Zeit und unterminiert die Arbeit des Untersuchungsausschusses?
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburgischen Landtages hat am 24. März 2017 die Beweisanträge der AfD-Fraktion zur Vernehmung der wichtigsten Akteure aus dem Kern des Auftrags, den früheren Mitarbeiter des Brandenburgischen Verfassungsschutzes Gordian Mayer-Plath, den V-Mann „Piatto“ sowie dessen V-Mann-Führer Rainer Görlitz, abgelehnt.
Dazu teilt der Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss, Andreas Galau, mit: „Erneut ist ein Antrag der AfD-Fraktion ohne eine sachliche Begründung abgelehnt worden. Es stellt sich die Frage, warum die Antragsmehrheit im Ausschuss so offensichtlich auf Zeit spielt und die Arbeit des Untersuchungsausschusses unterminiert. Wenn schon ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, der das mögliche Versagen der Behörden in Brandenburg im Hinblick auf den NSU untersuchen soll, dann ist es doch wohl naheliegend, auch die Hauptakteure in diesem Fall im Ausschuss zu vernehmen und sich nicht ungeprüft auf Aussagen auswärtiger sachverständiger Zeugen zurückzuziehen.
Es ist bedauerlich, dass sich die Mehrheit im Ausschuss offensichtlich überhaupt nicht im Klaren darüber ist, welche Rechte ein Untersuchungsausschuss hat, das eigene Beweiserhebungsrecht eingeschlossen. Das bedeutet auch, dass sich der Untersuchungsausschuss gefälligst unvoreingenommen ein eigenes Bild von den wirklich „harten Fakten“ zu machen hat.
Erfreulich ist hingegen, dass auf der Sitzung am Freitag der Antrag der AfD-Fraktion zur Fristsetzung für einen Bericht der Landesregierung zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen wurde. Die Landesregierung muss nun innerhalb von zwei Wochen einen Termin nennen, bis wann sie den angeforderten Bericht vorlegt. Ich kann nur hoffen, dass die Ausschussmehrheit nicht im Nachhinein wieder versucht, mit Verfahrenstricks diesen wichtigen Beschluss zu torpedieren.“
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