Rheinland-Pfalz: Keine Nachteile für Betroffene bei Auszahlung von Pflegegeld und Landesblindengeld

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Im sozialpolitischen Ausschuss hat Ministerin Bätzing-Lichtenthäler (SPD) Nachbesserungen im Sinne des AfD-Antrags bestätigt.

Auf Antrag der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz wurde am Donnerstag in der Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags, der Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes behandelt. Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. (LBSV) hatte hier aufgrund des bisherigen Gesetzentwurfs die Befürchtung, dass es bei der Anrechnung von Pflegegeld auf das Landesblindengeld, bei „Neufällen“ ab dem 01. Januar 2017, zu Nachteilen für die Betroffenen kommen könnte. Die zuständige Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hat im Ausschuss Nachbesserungen bestätigt.

Dazu Dr. Timo Böhme, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Von den ursprünglich geplanten Regelungen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes wäre ausschließlich die Gruppe der Menschen betroffen gewesen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen Landesblindgeld erhalten und außerdem noch pflegebedürftig sind. Wir begrüßen die heutige Erklärung der Ministerin im Sinne der Betroffenen ausdrücklich. Dass hier im Rahmen des von unserer Seite eingebrachten Tagesordnungspunktes, noch zu einem frühen Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens, die Befürchtungen des LBSV zerstreut werden konnten, freut uns.“

Dr. Timo Böhme ist stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

 

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Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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