Antrag der AfD-Fraktion zur Offenlegung von Falschangaben der Asylbewerber.
Laut einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Drs.: 6/7134) nach Asylsuchenden, die in den Jahren 2014 bis 2016 falsche Angaben über ihre Herkunft machten und dem prozentualen Anteil dieser Falschangaben, antwortete CDU-Innenminister Ulbig, dass derartige Angaben nicht erfasst werden. Weder die Landesdirektion noch die untere Ausländerbehörde würden dazu Statistiken führen.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel: „Laut Bundespolizei reisen rund 80 Prozent der Asylbewerber ohne Pass in Deutschland, also auch nach Sachsen ein. Bekannt ist auch, dass sich Fälscherwerkstätten längst darauf spezialisiert haben, dezidiert syrische Pässe zu produzieren, weil Asylanträge von Syrern beinahe ausnahmslos anerkannt werden.
Es ist ein Unding, dass die schon nicht üppig aufgedeckten Betrugsfälle obendrein nicht erfasst werden. Über alles Mögliche werden in Sachsen Statistiken geführt. Über Wohnungsgrößen, Wölfe, Kaufgewohnheiten und, und, und… .
Wer falsche Angaben zu seiner Herkunft macht, hat den Anspruch auf Asyl verwirkt und kann wegen Betruges rechtskräftig verurteilt werden. Das Unterlassen diese Statistik zu führen und Wiederholungstäter zu erfassen, kostet den Steuerzahler womöglich zig Millionen Euro, weil nichtberechtigte Asylbewerber mit getätigten Falschaussagen über ihre Herkunft möglicherweise mehrfach Leistungsansprüche erwirken.
Einmal mehr hat die CDU-SPD-Staatsregierung bei der Asylpolitik kläglich versagt. Die anderen Oppositionsparteien nehmen ihre Kontrollfunktion in dieser Frage, wenn überhaupt, dann nur schleppend und unwillig wahr!“