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Landesregierung Rheinland-Pfalz gibt geschützte Tiere für Windräder zum Abschuss frei
Das Töten streng geschützter Tierarten ist streng verboten. Es sei denn, man stellt einen Antrag (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), etwa wenn solch ein Tier die grün-roten Windkraft-Ausbaupläne stört. Auf Anfrage des Abgeordneten […]