Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Brandner fordert die Aussetzung des Rundfunkbeitrags
Wenn die ÖR-Sender – wie Corona-bedingt der Fall – weniger produzieren, sollten die Rundfunkbeiträge ausgesetzt werden. In Zeiten der Corona-Krise kommen nicht nur gesundheitliche Belastungen auf die Bürger Deutschlands zu, sondern auch finanzielle Sorgen. Nun […]