Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Corona: AfD-Fraktion Brandenburg erfolgreich vor dem Verfassungsgericht
Alle Abgeordneten der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag haben gemeinsam gegen Teile der Eindämmungsverordnung der rot-grün-schwarzen Landesregierung geklagt. Dabei ging es vorrangig um die gravierenden Einschnitte beim Versammlungsrecht. Sich friedlich zu versammeln und zu demonstrieren ist […]