Es ist was faul im Staate, wenn eine reine “Verdachtsäußerung” gleich von mehreren Medien veröffentlicht wird.
Die ZEIT veröffentlichte am 13. September 2017 die “Verdachtsäußerung”, wonach AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel eine Asylbewerberin in ihrer Schweizer Wohnung “schwarz” arbeiten ließ. Andere Medien wie WELT, SPIEGEL oder t-online hatten das ohne Überprüfung übernommen und in eigener Großaufmachung als Nachricht prominent versprüht und damit viele Leserbriefe provoziert.
Folgende Richtigstellung bringt Licht in die medialen Nebelkerzen:
“Die Verdachtsäußerung der ZEIT, Alice Weidel habe eine Asylbewerberin “schwarz” für sich arbeiten lassen, ist falsch. Alice Weidel hat zu keinem Zeitpunkt eine Asylbewerberin angestellt, für sich arbeiten lassen oder an diese eine Vergütung gezahlt. In dem Artikel der ZEIT heißt es zudem, dass Alice Weidel eine Studentin als Haushaltshilfe beschäftigte und diese bar bezahlte. Die ZEIT unterschlägt dabei, dass eine Barzahlung an Haushaltshilfen nach dem maßgeblichen Schweizer Recht völlig legal ist. Hausangestellte müssen nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei und nicht meldepflichtig.”
Somit stellen sich die Fragen, von wem die ZEIT diese vermeintliche Information überhaupt erhalten hatte, wieso die Veröffentlichung ohne eine vorhergehende Prüfung erfolgte und warum andere “Qualitätsmedien” die Nachricht einfach übernommen und medial dupliziert worden war. Der Verdacht könnte nahe liegen, dass es sich um den Versuch einer Wählermanipulation handeln könnte.
Die Angelegenheit wird ein juristisches Nachspiel haben – Alice Weidel hat die Sache ihren Anwälten übergeben.