Grundsatzurteil schiebt dem antidemokratischen Gebaren einen Riegel vor

Alexander Gauland, AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag

Bundesverwaltungsrichter orientiert sich am Grundgesetz im Urteil gegen die „Licht aus!“-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die „Licht aus!“-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) erklärt AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland: „Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter ist sehr zu begrüßen und betont eigentlich nur das, was in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich sein sollte.

Ein Bürgermeister muss nicht die Meinung von Demonstranten teilen. Dennoch haben friedliche Demonstranten das Recht, eine angemeldete Versammlung ohne Beeinträchtigungen durch Staatsorgane abzuhalten. Das ist ein Grundrecht, das immer wieder durch Politiker der Altparteien verletzt wird. Das Grundsatzurteil aus Leipzig schiebt diesem antidemokratischen Gebaren nun endlich einen Riegel vor. Es gilt die Neutralitätspflicht für Amtsträger.

Es macht Mut, dass sich die Richter am Grundgesetz orientiert haben. Bei den Altparteien ist das offenbar nicht mehr der Fall. Und auch die mediale Rezeption zu dem Urteil offenbart ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis mancher Kommentatoren.

Nicht nur der Düsseldorfer OB, sondern auch viele seiner Amtskollegen in anderen Städten – Köln, Nürnberg – und auch manch ein Bundespolitiker, sollten aus ihrem rechtswidrigen Verhalten nun endlich die Konsequenzen ziehen.“

 

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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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