AfD-Fraktion kritisiert Urteil des Potsdamer Landgerichts zu Haftungsansprüchen bei unrechtmäßig erhobenen Altanschließerbeiträgen.
Die AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag kritisiert das jüngste Urteil des Potsdamer Landgerichts zu Haftungsansprüchen bei unrechtmäßig erhobenen Altanschließerbeiträgen. Das Gericht hatte eine Haftung der Wasser- und Abwasserverbände abgelehnt und dies mit einer aus Sicht des Gerichts fehlenden Rechtsgrundlage begründet.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, teilt dazu mit: „Ich sehe hier ein politisch sehr problematisches Urteil auf Kosten der Altanschließer. In vielen Fällen kann die von der DDR eingeführte Staatshaftung nicht einfach ausgehebelt werden. Außerdem widerspricht das Urteil jenen der Landgerichte in Frankfurt/Oder und Cottbus. Dort wurde entschieden, dass rechtswidrig erhobene Abwasserbeiträge auch dann zurückerstattet werden müssen, wenn gegen die damaligen Beitragsbescheide kein Widerspruch eingelegt worden ist.“
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Lion Edler
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