Mit der Wahl von Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) unterlaufen die Parteien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014.
Der medienpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Ronald Gläser, kritisiert die Wahl der SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Vorsitzenden des ZDF-Verwaltungsrates: „Die Wahl einer hochrangigen SPD-Politikerin zur Vorsitzenden des ZDF-Verwaltungsrats widerspricht eindeutig der Forderung nach Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Senders. Die rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin sollte so viel Anstand besitzen und das Amt erst gar nicht antreten. Wenn die etablierten Parteien das Bundesverfassungsgericht ernst nehmen würden, hätten sie von vornherein einen neutralen Kandidaten vorgeschlagen. Mit der jetzigen Wahl unterlaufen sie bewusst den Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2014, der eine Staatsferne vorschreibt.
Die Entscheidung, Malu Dreyer das Amt der Vorsitzenden zuzuschustern, zeigt vor allem eines: Die immer wieder auch vom Sender selbst betonte Staatsferne ist eine Mogelpackung. Die etablierten Parteien denken gar nicht daran, die Finger vom ZDF als quasi staatlichem Sender zu lassen. Es geht ihnen um die Sicherung von politischem Einfluss und die Besetzung der Spitzenpositionen beim ZDF mit ihren eigenen Leuten. Doch das ist schädlich für die Demokratie. Nur wenn die Sender frei sind von staatlicher Beeinflussung sind, können die öffentlich-rechtlichen Medien das verlorene Vertrauen in sie wiederherstellen. Regierungsnahen Rundfunk braucht niemand.“
Im März 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Zusammensetzung der ZDF-Gremien wegen des zu hohen Anteils von Vertretern aus der Politik für verfassungswidrig erklärt. Das höchste deutsche Gericht hatte damals im sogenannten ZDF-Urteil festgelegt, dass in Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender maximal ein Drittel der Mitglieder aus dem staatlichen und staatsnahen Bereich kommen dürfen. Die etablierten Parteien schöpfen bei den ZDF-Gremien den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Spielraum maximal aus.“
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