Die Kosten für die Überwachung von 120 Gefährdern in Baden-Württemberg belaufen sich auf ca. 240 Millionen Euro.
Die AfD sieht sich einmal mehr durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Mit Beschluss vom 24. Juli 2017 Az. 2 BvR 1487/17 stellte das höchste Gericht klar, dass § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der die Abschiebung von sogenannten „Gefährdern“ regelt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung und insbesondere den Innenminister auf, erkannte islamische Gefährder sofort festzusetzen und unverzüglich abzuschieben. „Es wird Zeit, dass diese Regelung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird“, erklärt der Vize-Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Rüdiger Klos. Allein in Baden-Württemberg seien 120 Personen registriert, von denen eine akute Terrorgefahr ausgehe und deren Überwachung das Land jährlich ca. 240 Millionen Euro koste.
Um diese Leute loszuwerden, so Klos, müssten auch gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden. Wenn ein Gefährder Rechtsmittel gegen seine Abschiebung einlege, müsse er eine Kaution mindestens in Höhe der zu erwartenden Verfahrenskosten und der Kosten seines Aufenthaltes hinterlegen; ansonsten habe er den Anspruch auf ein Verfahren verwirkt. Klos: „Es kann nicht sein, dass mit dem Geld des Steuerzahlers auch noch Gefährder finanziell unterstützt werden.“
Kontakt:
Michael Klonovsky
Pressesprecher der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag
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