Heute erstatten vier Abgeordnete der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der Städtischen Wohnbaugesellschaft Lörrach. Grund dafür ist der Verdacht der Nötigung zum Nachteil der Mieter der Wölblinstr. 21 – 29, teilten Bernhard Eisenhut, Hans-Jürgen Goßner, Miguel Klauß und Ruben Rupp mit. Die Abgeordneten sehen die Nötigung in dem „Schock-Schreiben“ der Gesellschaft vom 15.02.2023, mittels dessen Mieter in Angst und Schrecken versetzt werden. Es gebe überhaupt keinen ersichtlichen Kündigungsgrund.
Nach Auffassung der Abgeordneten fühlt sich die Stadt Lörrach durch den „Flüchtlingsgipfel“ mit Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) ermutigt, mit der Vertreibung von Einheimischen zugunsten von Flüchtlingen – oder Menschen, die sich dafür ausgeben – zu beginnen. Dieser seltsame Gipfel verwechselte sich scheinbar mit einer verfassunggebenden Versammlung, wurde doch in der Abschlusserklärung eine neue „verfassungsmäßige Pflicht“ konstruiert, „alle Schutzsuchenden aufzunehmen und gut zu versorgen“. Diese Pflicht gibt es nicht. Es gibt hingegen sehr wohl die Pflicht, den sozialen Frieden zu bewahren. Dieser wird durch einen Verteilungskampf um Wohnraum zwischen staatlichen Behörden und alteingesessenen Mietern aufgekündigt.