Berlin, 15. Dezember 2022. Heute wurde dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse vom Deutschen Bundestag zugestimmt. Damit sollen 90 Prozent der sogenannten Überschusserlöse in der flexiblen, bedarfsgerechten Stromerzeugung abgeschöpft werden. Nach massivem gesellschaftlichem und parlamentarischem Druck, auch von der gesamten AfD-Bundestagsfraktion, wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen nun doch angehoben. Außerdem wurde die Bagatellregelung für Biogasanlagen mit bis zu einem Megawatt so geändert, dass dies nicht mehr an der installierten Leistung festgemacht wird, sondern auf die Bemessungsleistung angehoben wird.
Dazu äußert sich der stellvertretende agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Frank Rinck, wie folgt:
„Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die Strompreisbremse der Bundesregierung ein gravierender staatlicher Eingriff in die Preisbildung ist und dazu führen wird, dass Strom noch knapper wird. Zu begrüßen ist jedoch, dass die meisten Biogasbauern nun doch an der Umsatzabschöpfung vorbeikommen. Das ist gut so und hätte ansonsten tausenden heimischen Biogasanlagen die Liquidität und damit die Existenzgrundlage entzogen.
Wir bedauern allerdings, dass die Bundesregierung den Sicherheitszuschlag für Altholzanlagen zwar leicht angehoben hat, Restholz- und Strohheizkraftwerke aber gar nicht berücksichtigt wurden. Das gefährdet die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen erheblich und ist für uns daher nicht nachvollziehbar. In unserem eigenen Änderungsantrag haben wir deshalb gefordert, Biogasanlagen und Bioenergie vollständig von der Abschöpfung auszunehmen. Das wäre der richtige Weg gewesen. Leider wurde das von allen anderen Fraktionen abgelehnt.“