Das Oberste Gerichtshof in den USA hat die Biden-Regierung drastisch in ihren Befugnissen hinsichtlich der Klimaschutz-Maßnahmen beschränkt. Laut Urteil vom 30.06.2022 hätte die US-Umweltschutzagentur keine Grenzwerte für den CO2-Ausstoß von Kohlekraftwerken festlegen dürfen. Die Umweltbehörde EPA habe demnach nicht das Recht, weitreichende Vorschriften für Treibhausgasemissionen zu bestimmen.
Tobias Rausch, Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen Anhalt, erklärt dazu: „Die US-Justiz hat der willkürlichen Festlegung von Emissionsgrenzwerten eine klare Absage erteilt. Diese Entscheidung hat auch Signalwirkung für Europa. Die Klimaideologie mitsamt ihren übergriffigen Maßnahmen läuft den rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider. Auch hierzulande bedarf es umgehend einer Abkehr vom vorherrschenden Klimawahn, der vor allem die Drangsalierung von Industrie und Bürger zum Ziel hat und den Interessen des Landes massiv schadet.“