Sogar die transsexuelle Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lernen: Wer bei der Armee dient, muss sich auch im Privaten professionell verhalten. „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ – so warb Biefang auf ihrem Tinder-Profil um Sexualpartner. Doch einer der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschied nun: Was in der Warteschlange einer Frankfurter Bahnhofstoilette vielleicht noch akzeptabel ist, entspricht noch lange nicht dem notwendigen kulturellen Standard einer Bundeswehr-Kommandeurin. Dass Biefangs Disziplinarvorgesetzter ihr einen Verweis erteilte, war laut dem Urteil rechtens. Das Gericht stützte damit eine bereits zuvor ergangene Entscheidung ihres zuständigen Truppendienstgerichts.
Selbstverständlich betonten die Richter dabei, dass die Kommandeurin durchaus – grundgesetzlich geschützt – ein promiskuitives Sexualleben führen dürfe. Doch die konkreten Formulierungen seien angesichts des beruflichen Hintergrunds der Kommandeurin problematisch. „Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss“, erklärte der Vorsitzende Richter Richard Häußler, „da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.“ Das Gericht betonte, es dürfe nicht der falsche Eindruck eines wahllosen Sexuallebens hervorgerufen werden. Auch das Truppendienstgericht sah die Gefahr: Außenstehenden würde der Eindruck vermittelt, dass Biefang sich selbst und ihre Geschlechtspartner zu reinen Sex-Objekten reduziere. Dies wirke sich öffentlich negativ auf die Bewertung ihrer moralischen Integrität und den Ruf der Bundeswehr aus.
Erwartungsgemäß rief das Urteil einen hysterischen Empörungssturm aus dem links-grünen Parallel-Universum hervor. Insbesondere die Medien übten sich in Richterbeschimpfung. „Das Verfassungsgericht ist transfeindlich“, geiferte die „Berliner Zeitung“, um dann die Überschrift wenigstens abzuschwächen: „Dieses Gerichtsurteil ist eine Absage an die Vielfalt“. Die „Welt“ zog Vergleiche mit den Taliban und betonte unter der Überschrift „Nicht die Trans-Soldatin ist pervers, sondern der Staat“, dass Deutschlands Freiheit „auch im Darkroom“ verteidigt werde. Die Grünen und die FDP rügten eine vermeintliche Moralvorstellung aus den 50er Jahren und blenden damit völlig aus, worum es dem Gericht eigentlich ging.
Dieselben Krawallpolitiker aus den Reihen der Ampel-Koalition sind aber dafür verantwortlich, dass Homo- und Transsexuelle sich hierzulande wegen der unkontrollierten Massen-Zuwanderung immer unsicherer fühlen müssen. Sie sind dafür verantwortlich, dass gegenüber der islamistischen Bedrohung die Augen verschlossen werden. Um diese Probleme sollten die Altparteien sich endlich kümmern – anstatt den Kampf gegen Diskriminierung in Ersatzdebatten zu überspannen.