Gute Nachricht für alle ehrlichen Steuerzahler: kriminelle Cum-Ex-Geschäfte verjähren nicht

Dr. Alexander Wolf MdHB, Fraktionsvizechef und stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Foto: AfD

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, der Staat darf Gewinne aus den sogenannten Cum-Ex-Geschäften auch abschöpfen, wenn sie steuerrechtlich verjährt sind.

Dr. Alexander Wolf, Mitglied im Bundesvorstand, AfD-Fraktionsvize in der Hamburgischen Bürgerschaft und Mitglied im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine gute Nachricht für alle rechtschaffenden Bürger und ehrlichen Steuerzahler. Und eine schlechte für alle zwielichtigen Finanzjongleure, Steuerhinterzieher und dubiosen Berater.

Dass sich der Staat die Gewinne aus diesen Geschäften wiederholen darf, obwohl sie steuerrechtlich verjährt sind, lässt hoffen – auch für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem ist zu hoffen, dass damit die Verwicklung von Olaf Scholz, dem heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister, in den Warburg-Skandal neu beleuchtet wird.“