Die Bundesanwaltschaft hat gegen Abdurrahman C. wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags Anklage erhoben. In der Anklageschrift heißt es unter anderem, dass Abdurraham C. eine radikal-islamistische Gesinnung aufweist und sich seit dem Jahr 2020 mit dem bewaffneten Jihad und dem Märtyrertod befasste. Spätestens seit Januar 2021 beschloss dieser, im Raum Hamburg einen Sprengstoffanschlag im Rahmen des 20. Jahrestages der Terroranschläge vom 11. September 2001 zu begehen. Als Vorbild dienten ihm die Attentäter der Anschläge auf den Boston-Marathon im April 2013. Der Beschuldigte versuchte im Darknet an eine Handgranate und halbautomatische Schusswaffe zu gelangen. Verdeckten Ermittlern gelang es Abdurrahman C. zu überführen. Seitdem sitzt Abdurrahman C. in Untersuchungshaft.
Dazu der Hamburgische Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Der Kreis des islamistischen Terrors schließt sich. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 wären ohne die Pläne der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta nicht möglich gewesen. 20 Jahre später wollte ein junger Islamist wieder für Tod und Terror sorgen. Der Skandal liegt nicht in den Anschlagsplänen eines Islamisten, sondern im nachhaltigen Versagen der Regierenden. Im rot-grünen Hamburg können Islamisten weiterhin ungestörte Terrorpläne schmieden. Nach 20 Jahren stellen wir fest: Die islamistische Terrorbrut gedeiht prächtig und sie wird weiter gedeihen. Nur den Sicherheitsbehörden ist es zu verdanken, dass ein Terroranschlag in Hamburg verhindert werden konnte.“