Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern ein Antidiskriminierungsgesetz für Bayern. Zwar gibt es schon das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, das Diskriminierung z.B. wegen des Alters, der Hautfarbe, des Geschlechtes oder der Herkunft verbietet. Aber dieses sei nach Auffassung der Grünen nicht ausreichend, da es Ungleichbehandlung durch staatliche Institutionen nicht erfasse. Daher benötige der Freistaat zusätzlich ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:
„Unser Grundgesetz verbietet bereits in Art. 3, Abs. 3, die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen und politischen Anschauungen. Zusätzlich gibt es für private Rechtsverhältnisse noch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Damit sind alle Bürger gesetzlich vollkommen ausreichend geschützt. Große Probleme gibt es allerdings bei der Umsetzung der Grundrechte. Leider kommt es sehr oft zur Diskriminierung von Menschen aufgrund einer konservativen Gesinnung oder einer Heimatverbundenheit, die nicht dem linksgrünen Mainstream entspricht.
Überdies gibt es in jüngster Zeit eine starke Diskriminierung von Menschen, die eine Corona-Impfung für sich oder erst recht eine allgemeine Impfpflicht ablehnen. Die 2G-Regelung, die Geimpfte und Genesene gegenüber Ungeimpften privilegiert, ist eine Zumutung für jeden rechtsstaatlich denkenden Menschen. Hier könnten sich die Grünen tatsächlich für die Gleichstellung aller Bürger einsetzen. Stattdessen geht es ihnen darum, weitere Gesinnungskontrollen bei Behörden durchzusetzen und auf diese Weise ihre Ideologie zu verbreiten. Besonders perfide und rechtsstaatswidrig an ihrem Gesetzentwurf ist die Umkehrung der Beweislast: Nicht die – tatsächlich oder vermeintlich – Betroffenen sollen die Diskriminierung beweisen müssen. Sondern die Behörden, also z.B. Polizeibeamte oder Verwaltungsmitarbeiter, sollen ihre Unschuld nachweisen. Dies widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundprinzip ‘In dubio pro reo’ (‘Im Zweifel für den Angeklagten’), schafft ein Klima der Verdächtigung und Einschüchterung und sorgt außerdem für enormen bürokratischen Mehraufwand.
Als AfD-Fraktion lehnen wir diesen Versuch der Grünen, einen Generalverdacht gegenüber Beamten einzuführen, ab. Wir kümmern uns lieber um wirkliche Diskriminierung kritischer Bürger durch linksgrüne Ideologen.“