„Qualitätsjournalismus“ in Stuttgarter Tageszeitungen über die AfD-Landtagsfraktion hat juristische Folgen

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Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg geht gegen die Autoren der Rufmordkampagnen gerichtlich vor.

Am 15. Mai erschien in den „Stuttgarter Nachrichten“ ein Artikel folgenden Titels: “Das gebrochene Versprechen der Christina Baum”. In einem durchgehend gehässigen Unterton wird der Politikerin unterstellt, sie habe im NSU-Ausschuss „nichts geleistet“. Die Verfasser Franz Feyder und Michael Weissenborn kritteln an ihrer Doktorarbeit herum, versuchen ihr Antisemitismus unterzuschieben, weil sie „treu an der Seite“ Wolfgang Gedeons stehe, oder behaupten, sie gälte in den eigenen Reihen als „arbeitsschüchtern“. Ein Fragenkatalog, den die Journalisten vorgelegt hatten, sei nicht beantwortet worden. Christina Baum entgegnet: “Eine Fragestellung wie in einem Verhör, und eine Frist, die sich an diesem Tag aufgrund parlamentarischer Verpflichtungen nicht einhalten ließ.“

Schmähartikel und Falschbehauptungen
Unabhängig davon, dass es sich um einen Schmähartikel schlimmster Sorte handelt, strotzt dieser vor Unwahrheiten, die aufgrund vorhandener Protokolle und Filmaufnahmen beweisbar sind“, empört sich die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum. Insgesamt scheint es dem Autorenduo einzig darum zu gehen, eine nicht genehme Politikerin einer nicht genehmen Partei zu desavouieren. Zur Behauptung, Baum habe Zeugen keine einzige Frage zu einem konkreten Sachverhalt gestellt, sagt die Abgeordnete: „Selbstverständlich wurden von mir regelmäßig Fragen an die Zeugen gestellt. Mit welcher Dreistigkeit hier Falschbehauptungen aufgestellt werden, ist schon erstaunlich.“ Auch während der Pressekonferenz beantwortete sie sämtliche an sie gerichtete Fragen, explizit auch die zum Thüringer Hauptkommissar Günther Hollandt. “Mit dem plumpen Versuch, eine geistige Nähe zum NSU zu konstruieren, geben die “Qualitätsjournalisten” endlich ihre wahre Absicht preis: die Diskreditierung meiner Person”, so Baum abschließend. Die Abgeordnete hat die Zeitung aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Die AfD-Fraktion hat Strafanzeige gestellt
Dass sich die beiden Verfasser rühmen, das 2000-Seiten-Protokoll aller Sitzungen des NSU-Ausschusses durchgearbeitet zu haben, wird juristische Konsequenzen haben. Die Protokolle sind nur einem ausgewählten Kreis zugänglich. Es bleiben also nur zwei Möglichkeiten: Entweder haben die Journalisten der „Stuttgarter Nachrichten“ gelogen oder sie haben sich widerrechtlich Zugang verschafft. Die AfD-Fraktion hat mittlerweile Strafanzeige eingereicht. Bleibt zu fragen, ob die Verfasser des Schmähartikels “Das gebrochene Versprechen der Christina Baum” berücksichtigt haben, dass der Titel sofort Assoziationen zu Bölls Erzählung „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ weckt, die den Sensationsjournalismus an den Pranger stellt?

Rufmordkampagne, Vorwürfe und Anschuldigungen ohne Belege
Gestern gingen die Versuche, die AfD-Fraktion in Misskredit zu bringen, in der „Stuttgarter Zeitung“ weiter. Thema war die Einstellung eines parlamentarischen Beraters. Der Einflüsterer: parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Ulrich Sckerl. Belege: keine. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Jörg Meuthen: „Wir bedauern, dass die ‚Stuttgarter Zeitung‘ leichtfertig und offenbar ohne weitere Überprüfung den Behauptungen von Herrn Sckerl gefolgt ist, die er bislang nicht belegt hat. Wir sind nicht erfreut darüber, dass die Stuttgarter Zeitung zusätzlich mit Hilfe eines Fotos, das noch dazu nicht autorisiert ist, eine Rufmordkampagne gegen einen Mitarbeiter der Fraktion befeuert. Herr Allmendinger hat bereits einen Anwalt beauftragt.“

 

Kontakt:

Astrid Schlupp-Melchinger
Pressesprecherin der AfD-Fraktion
Landtag von Baden-Württemberg
astrid.schlupp-melchinger@afd.landtag-bw.de