Die mangelnde Ausgewogenheit und offenkundige Einseitigkeit führt zu einem erheblichen Akzeptanz- und Vertrauensverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz hatte am 10. März 2017 eine Große Anfrage zum Thema „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ eingereicht. Sie enthält 85 Fragen, unter anderem zu den Themenkomplexen Ausgewogenheit der Berichterstattung und Rundfunkbeitrag.
Die Landesregierung verweist bei der Frage nach der Sicherstellung und Definition von der „Ausgewogenheit“ bei Berichterstattung und Programmerstellung auf die erste Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1961, wonach „alle Auffassungen zu Wort kommen können und allen Meinungsrichtungen Raum gegeben“ werden müsse (Antwort auf Frage 12). „Sofern es in einzelnen Fällen Vorwürfe hinsichtlich vermeintlich einseitiger Berichterstattung in einer dieser Mediensparten geben sollte, steht hierfür ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung, wie etwa im Rundfunkbereich das Instrument der Programmbeschwerde.“ (Antwort auf Frage 13)
Dieses Instrument der Programmbeschwerde erweist sich in der Praxis allerdings als untauglich, weil die Selbstkontrolle auf Grund der engen Verquickung mit der Politik und der Politik nahe stehenden Lobby-Gruppen nicht greift.
Dazu Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Staatsferne ist unter diesen Begebenheiten ein frommer Wunsch. Deshalb funktioniert auch die Selbstkontrolle nicht, wie sich an unserer Programmbeschwerde gezeigt hat. Die mangelnde Ausgewogenheit und offenkundige Einseitigkeit führt zu einem erheblichen Akzeptanz- und Vertrauensverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das trat in den Antworten auf unsere Große Anfrage klar zu Tage. Sie verraten einen massiven Anstieg der Beitragsbescheide und Vollstreckungsersuchen und enttäuschende Marktanteile. Umso bedenklicher, dass die Verantwortlichen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks ihrem Bedeutungsverlust mit weiteren Erhöhungen des Rundfunkbeitrags begegnen wollen. Das ist das falsche Signal.“
Paul weiter: „Unbefriedigend ist die ausweichende Antwort bezüglich der gewaltigen Kosten, die den Kommunen für die Amtshilfe bei der Vollstreckung für den SWR entstehen. Wir werden aber nicht locker lassen und so lange nachhaken, bis wir die Kosten ermittelt haben, die dem Steuerzahler entstehen. Es kann nicht sein, dass ein milliardenschweres Unternehmen sich bei zum Teil bankrotten Kommunen bedient.“
Kontakt:
Andreas Wondra
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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