AfD-Forderung damit höchstrichterlich bestätigt.
Der Bundesfinanzhof stellt fest, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer unzulässigen doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein könnten. Das Gericht fordert daher vom Gesetzgeber, umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Renten vorzunehmen.
Problematisch sei insbesondere – so die Richter – dass der Rentenfreibetrag von Jahr zu Jahr immer kleiner werde. Er dürfte daher künftig in vielen Fällen rechnerisch nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren – so der Bundesfinanzhof in seiner Begründung.
Dazu Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes: „Schon immer stand für viele Bürger die Besteuerung von Renten im Zwielicht der Ungerechtigkeit. Immerhin beruht die spätere Altersversorgung auf einem langen Arbeitsleben, in dem Beiträge zur Sozialversicherung geleistet und Lohn bzw. Gehalt ordentlich versteuert worden sind – und das nicht zu knapp.
Die aktuelle und jetzt höchstrichterlich beanstandete Regelung ist offenbar nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern führt darüber hinaus zu Benachteiligungen der Bürger, die nun schleunigst korrigiert werden müssen.
Ich begrüße ausdrücklich die Aufforderung des Bundesfinanzhofes an den Gesetzgeber, nun umfassende Änderungen an der Besteuerung vorzunehmen. Die AfD hat jüngst die Forderung, Steuerfreibeträge anzuheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren, in ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl aufgenommen.
Durch die Positionierung des Bundesfinanzhofes fühlen wir uns in unserer Auffassung, dass die derzeitige Praxis der Doppelbesteuerung ungerecht und rechtswidrig ist, geradezu höchstrichterlich bestätigt. Deutschland, aber normal ist unser Wahlspruch. Das heißt, dass insbesondere Steuerzahler und Einzahler als Leistungsträger nicht be-, sondern viel stärker entlastet werden müssen.“