Deutschland hat eindeutige gesetzliche Vorschriften, welche die Einbürgerung regulieren. Der Artikel 16a im Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention regeln, wie mit politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und Migranten zu verfahren ist. „Somit lässt sich auch sagen, wann jemand Deutschland verlassen muss, beziehungsweise abgeschoben werden kann“, sagt Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. Wessen Asylantrag abgelehnt werde und kein Bleiberecht mehr habe, muss unser Land verlassen. „Das muss erst recht für Personen gelten, die in unserem Land Straftaten begangen haben“, so Herrmann.
In 2018 belief sich die Zahl der Ausreisepflichtigen auf rund 10.000 Personen. 2020 sind es bereits über 15.000 Menschen, die Hessen verlassen müssen. 2018 scheiterten 1275 Abschiebungen, in 2019 genau 1975, 2020 scheiterten 564. „Innenminister Beuth braucht dringend Nachhilfe in Sachen Abschiebungen“, sagt Herrmann. Die Gründe für das Scheitern bei Abschiebungen sind vielfältig: die Personen leisten beispielsweise Widerstand oder tauchen unter.
„Die AfD setzt sich dafür ein, 120 weitere Abschiebehaftplätze zu schaffen, damit geltendes Recht endlich umgesetzt werden kann.“ Dass die Linke Ausreisepflichtige nicht abschieben möchte, sondern sogar einbürgern will, spricht für sich und ein mangelndes Rechtsverständnis. Dazu argumentiert sie gerne mit Begriffen wie „menschenunwürdig“, „rassistisch“, „unverantwortlich“ und ähnlichem. „Die Einhaltung von Recht und Gesetz und die Vertretung der deutschen Interessen sind weder menschenunwürdig, noch rassistisch oder unverantwortlich. Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist die Pflicht eines jeden Politikers“, so Herrmann abschließend.