Am heutigen Mittwoch fand die mündliche Verhandlung im Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde der hessischen AfD-Landtagsfraktion statt. Diese hatte Beschwerde eingereicht, weil sie die Berechnung der Mandate aus der Landtagswahl 2018 für fehlerhaft hält. Bei der Verhandlung hatten alle Beteiligten die Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen und Nachfragen der Richter zu beantworten. Das Gericht kündigte an, seine Entscheidung am 11. Januar 2021 bekanntzugeben.
Dazu Robert Lambrou, Vorsitzender der hessischen AfD-Landtagsfraktion:
„Nach der heutigen mündlichen Verhandlung bin ich weiterhin vorsichtig optimistisch, dass die Wahlprüfungsbeschwerde unserer Fraktion Erfolg haben wird. Heute ging es im Wesentlichen um Verständnisfragen, da die Argumente beider Seiten dem Gericht bereits schriftlich vorliegen. Sollte unserer Seite Recht gegeben werden und die AfD-Fraktion einen zusätzlichen Sitz im Parlament erhalten, würde die schwarz-grüne Landesregierung ihre Ein-Stimmen-Mehrheit verlieren.“