Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages am 31. August 1990 im Berliner Kronprinzenpalais wurde der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes vereinbart, das am 3. Oktober 1990 in Kraft trat. Die DDR wurde aufgelöst und trat der Bundesrepublik bei. Deutschland war nach fünfundvierzig Jahren Teilung wieder vereint.
Doch was sich heute wie selbstverständlich anhört, war ein weiter und schwieriger Weg! Leidenschaftlich und hitzig diskutieren die jungen Parteien in der DDR über einen „Sonderweg“ anstelle einer Wiedervereinigung. Bürgerrechtlerinnen wie Bärbel Bohley plädierten für eine „reformierte“ DDR. Aber auch in Westdeutschland haderten vor allem linke Kreise im Umfeld von SPD und Grünen mit der Einheit.
Am Ende beschloss die Volkskammer am 23. August 1990 mit 294 von 385 Stimmen (der Bundestag mit 442 von 492 Stimmen) den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Unzählige Anpassungen und Regelungen waren notwendig, um das politische und rechtliche System Westdeutschlands auf das neue Ostdeutschland zu übertragen. Zeitgleich mit dem Einigungsvertrag trat das Ländereinführungsgesetz in Kraft. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entstehen als neue souveräne Bundesländer im Osten.
30 Jahre später ist Deutschland in vielen Bereichen kein einiges, sondern ein gespaltenes Vaterland – gespalten von einer Bundesregierung, die immer mehr zur Gesinnungspolitik tendiert. Umso wichtiger ist es, unser verschüttetes Nationalbewusstsein neu zu entdecken – denn nur ein selbstbewusstes Deutschland kann Zukunft haben!