Der Bundesrechnungshof zerpflückt die Einwanderungspolitik von Kanzlerin Merkel! Nach einer Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Schielke-Ziesang hat die Behörde scharfe Kritik an den Unterbringungskosten von „Flüchtlingen“ geäußert. Wie die „Welt“ berichtet, lagen die Gebühren der kommunalen Träger für „Flüchtlingswohnungen“ häufig weit oberhalb der ortsüblichen Mieten, „oft mehr als 100 Prozent“. Offenbar haben die kommunalen Träger den gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für die Unterkünfte zu erhöhen.
Das Beispiel zeigt sehr deutlich, warum sich die Asyl-Industrie, die es nach Auffassung von Multikulti-Schönrednern gar nicht geben soll, so vehement für die Politik der offenen Grenzen ausspricht. Während laut aktuellen Zahlen jeder sechste Deutsche von Armut bedroht ist und auch die Kinderarmut ein beschämendes Ausmaß erreicht, lässt sich die Bundesregierung die Unterkünfte von illegalen Einwanderern Einiges kosten. Die AfD fordert nun konsequente Aufklärung – auch über den Vorwurf, dass kommunale Träger die Jobcenter angewiesen haben sollen, die Angemessenheit der Gebühren nicht zu prüfen.
Zudem muss die Warnung des Bundesrechnungshofs ernstgenommen werden, dass ein nicht effektiver Einsatz von Steuermitteln der parlamentarischen Kontrolle entzogen wird, indem die Prüfmöglichkeiten des Bundesrechnungshofs weiter beschränkt werden. Vor allem aber dürfen Asylbewerber ohne tatsächlichen Fluchtgrund gar nicht erst ins Land gelangen, sodass derartige Fragen von vornherein entfallen!
„Welt“: Rechnungshof moniert überteuerte Mieten für „Flüchtlingswohnungen“.