Insbesondere Frauen und sogenannte Nichtgläubige haben seit 30 Jahren unter der ‘Kairoer Erklärung’ zu leiden!
Der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Braun, sieht den 5. August als keinen Feiertag im Sinne der Menschenrechte. Mit der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ von 45 Außenministern islamischer Staaten war am 5. August 1990 ein Dokument unterzeichnet worden, in dem sie die Scharia als maßgebliche Richtschnur für das Handeln ihrer Staaten festgelegt hatten:
„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kairoer Erklärung von 1990 widersprechen sich. Für die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bleibt es dabei, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“, sagt Braun und ergänzt:
„Diese Erklärung stellt alle Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia, also der radikal-religiösen Gerichtsbarkeit im Islam. Sie dokumentiert damit die klare Ablehnung der Menschenrechte durch die islamischen Staaten. Die ‚Kairoer Erklärung der Menschenrechte‘ ersetzt die Menschenrechte durch die Scharia. Insbesondere Frauen und sogenannte Nichtgläubige leiden seit 30 Jahren unter dieser Kairoer Erklärung. Wer sich nicht zum Islam bekennt, wird unter der Scharia und der Kairoer Erklärung zum Menschen zweiter Klasse abgestempelt. Die Amputation der Hand im Fall des Diebstahls unter Verweis auf Sure 5, Vers 38 oder die Steinigung in bestimmten Fällen des Ehebruchs stellen nach der Kairoer Erklärung keinen unrechtmäßigen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Sogar die Grundlage für die islamischen Völkermorde heutiger Tage sind dort zu finden: In der Kairoer Erklärung werden alle Morde gerechtfertigt, die Moslems an andersgläubigen Menschen unter Berufung auf die Scharia verüben.“