Werkvertrag-Verbot in der Fleischbranche könnte verheerende Folgen haben

Stephan Protschka, Mitglied im AfD-Bundesvorstand und agrarpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay RiatE

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sollte grundlegend überarbeitet und eine Folgenabschätzung für die heimische Fleischbranche durchgeführt werden.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zugestimmt, dem zufolge ab dem 1. Januar 2021 in der Fleischwirtschaft für Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Damit ist der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern – mit Ausnahme von Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten – künftig nicht mehr zulässig. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) begründet den Schritt damit, dass dadurch eine weitere Zentralisierung der Schlachtbranche verhindert und das regionale Fleischerhandwerk unterstützt werden soll.

Für den agrarpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, versucht die Bundesregierung, ihre in der Corona-Krise öffentlich gewordenen Versäumnisse durch eine pauschale Verbotspolitik rückgängig zu machen. Damit werde viel Aktionismus betrieben, ohne der grundlegenden Problematik des weltweiten Wettbewerbs gerecht zu werden, so dass statt einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen letzlich die Abwanderung des Fleischbranche zu befürchten sei, sagt Protschka:

„Jahrzehntelang wurde die Konzentration in der Fleischbranche von den Altparteien gefördert und bei den Arbeitsbedingungen weggeschaut. Jetzt versucht die Bundesregierung diese öffentlich gewordenen Versäumnisse durch pauschale Verbotspolitik rückgängig zu machen. Das wird so aber nicht funktionieren. Die kleineren regionalen Schlachtereien sind deshalb verschwunden, weil die heimische Fleischbranche mit den niedrigen Weltmarktpreisen konkurrieren muss und die bürokratischen Auflagen der strengen EU-Hygieneverordnung nicht wettbewerbsfähig erfüllen kann.

Das nun im Bundeskabinett verabschiedete Werkvertrag-Verbot ändert nichts an diesen Ursachen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf die heimische Viehhaltung und die Schlachtbranche so groß sein werden, dass es zu einer Verlagerung ins Ausland kommen wird. Die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze gehen dann auch verloren. Das muss unbedingt verhindert werden. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, das Arbeitsschutzkontrollgesetz nochmal grundlegend zu überarbeiten und vorab eine Folgenabschätzung für die heimische Fleischbranche durchzuführen. In der jetzigen Form erweckt das Gesetz leider einen allzu populistischen Eindruck. Die Folgen für unsere Versorgungssicherheit mit Fleisch sowie für die heimische Nutztierhaltung könnten jedoch verheerend sein“, sagt Protschka.