Wie das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Dienstag entschied, hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die Alternative für Deutschland durch die Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite seines Ministeriums in ihren Rechten verletzt. Seehofer hatte die AfD als staatszersetzend bezeichnet. Seehofer verstieß mit der Veröffentlichung seiner Aussagen auf der Ministeriumsnetzseite gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletzte damit das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.