Freiheit unserer Bürger bei privaten Geldanlagen sichern – Anonyme Edelmetallkäufe wieder auf EU-Vorgabe von 10.000 € anheben.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Matthias Joa, sieht in der von Bund und Ländern 2019 abgesenkten Freigrenze für den anonymen Erwerb von Edelmetall auf 2.000 Euro eine massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheit, die auch nicht mit dem Hinweis auf etwaige Geldwäsche zu rechtfertigen sei. Angesichts der rigiden Null-Zins-Politik der EZB werde dem Bürger damit die Möglichkeit genommen, über sein privates Geld ohne staatliche Überwachung frei verfügen zu können. Zudem gehe diese massive EInschränkung über die EU-Vorgabe von 10.000 Euro weit hinaus, was angesicht der sonst vorexerzierten EU-Hörigkeit der deutschen Regierung gegenüber EU-Richtlinien zusätzlich verwundere:
„Zur Freiheit des Bürgers gehört es auch, sich bei der Investition seines legal verdienten Geldes auch in der Anonymität zu bewegen. Der Staat hat kein generelles Recht, die privaten Anlagegewohnheiten seiner Bürger zu durchleuchten, ein etwaiger Eingriff muss stets verhältnismäßig sein. Die Senkung der Freigrenze ist aber nicht den Zahlen nach zu rechtfertigen, wie eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion dokumentiert. Von 77.000 Verdachtsanzeigen in Bezug auf Geldwäsche entfallen ganze 175 auf den Edelmetallhandel. Für den Bereich der „Tafelgeschäfte“ liegen gar keine Erkenntnisse vor.“
Innenminister Lewentz schrieb in der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD (Drs. 17/9908): „Eine anonyme Abwicklung von Edelmetalltransaktionen widerspricht dem Gedanken der nationalen und internationalen Geldwäschebekämpfung (…) Die beabsichtigte Absenkung des Schwellenwerts und die damit einhergehende Erschwerung eines anonymen Erwerbs von hochwertigen Gütern werden seitens der Landesregierung begrüßt.“ Diese Aussage ist laut Matthias Joa ein Armutszeugnis. „Zum einen wird die behauptete Korrelation statistisch gar nicht gestützt, zum anderen werden die eigenen Bürger in ihrer finanziellen Freiheit faktisch massiv beschränkt. Mehr noch: Der anonyme Erwerb wird unter Generalverdacht gestellt.“
„Eine strengere Regelung als in der EU-weiten Richtlinie von 10.000 EUR vorgesehen ist nicht zu rechtfertigen. Auch die dauerhafte Aufzeichnung der persönlichen Daten in einem faktischen Edelmetallregister selbst bei Käufen für 4.000 EUR ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre. Die Aufbewahrungsfrist für die persönlichen Ausweisdaten bei Käufen oberhalb des Schwellenwertes sollte maximal 2 Jahre betragen – dann sollten die Unterlagen vernichtet werden- zumindest für deutsche Staatsbürger.“
„Angesichts des völlig nachvollziehbaren Wunsches vieler Bürger, einen Teil des Vermögens wertbeständig und anonym zu sichern, muss die Landesregierung ihre Einschätzung korrigieren und im Bundesrat auf eine Änderung des Geldwäschegesetzes drängen. Freiheit, Eigenverantwortung und der mündige Bürger dürfen keine leeren Worthülsen sein“, sagt Joa.
Viele Bürger suchen vor dem Hintergrund der massiv ausgeweiteten Geldmenge im Euroraum nach einer wertbeständigen Anlage außerhalb des eigentlichen Finanzsystems. Gerade vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise und der dauerhaften Niedrigzinsphase fragen auch zahlreiche Kleinsparer verstärkt Edelmetalle wie Gold oder Silber nach. Nach mehreren Senkungen des Schwellenwertes für anonyme Transaktionen von 15- über 10- auf 2.000 EUR wurden diese Investitionen 2019 massiv erschwert. Die 2019 vom Bundestag/Bundesrat beschlossene Senkung der Freigrenze auf 2.000 EUR geht weit über die EU-Vorgabe von 10.000 EUR hinaus, was von Landesinnenminister Lewentz ausdrücklich begrüßt wurde.