Berlin: Wegen der Untätigkeit von Innensenator Geisel stehen Polizisten beim Taser-Einsatz mit einem Bein im Gefängnis

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Der Einsatz von Tasern durch die Polizei ist ohne Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwG) rechtswidrig.

Pressemeldungen zufolge halten Experten den Probelauf für den Einsatz von Tasern bei der Berliner Polizei für rechtswidrig. Auch das bislang unveröffentlichte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt die Auffassung der AfD ebenso wie die entsprechende Aussage des Direktors des Forschungsinstitutes für öffentliche und private Sicherheit der Hochschule für Wissenschaft und Recht, Clemens Arzt: Ohne eine Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwG) ist der Einsatz von Tasern durch die Polizei, auch im Rahmen eines Testlaufes, schlicht rechtswidrig.

Karsten Woldeit, innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: “Bereits im Vorfeld des Testlaufes gab es Warnungen, dass für den Einsatz von Tasern eine Änderung des UZwG erforderlich sein würde. Die AfD hat bereits in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. März 2017 einen Antrag auf Ergänzung dieses Gesetzes eingebracht (Drucksache 18/0179), mit dem Taser in die Liste der dort genannten Waffen aufgenommen würden. Dadurch würde die jetzige, offensichtlich rechtswidrige Situation beseitigt.

Dass Senator Geisel sich über diese Bedenken hinweggesetzt und den Testlauf gestartet hat, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist schlichtweg dilettantisch und verantwortungslos: Beamte, die im Rahmen des Testlaufes einen Taser einsetzen, stehen mit einem Bein im Gefängnis, denn sie verwenden eine gesetzlich nicht zugelassene Waffe und sähen sich gegebenenfalls einen Disziplinar- oder gar Gerichtsverfahren ausgesetzt. Der Senator hat damit seine Obhutspflicht gegenüber den Beamten in sträflicher Weise vernachlässigt.“

Kontakt:

Andreas Heinzgen
Pressesprecher
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin