Eine EU-Arbeitslosenversicherung geht zu Lasten Deutschlands und widerspricht den EU-Verträgen sowie der nationalen Souveränität.
Guido Reil, Sozialpolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, kritisiert die Entscheidung des EU-Parlaments, das am 14. April 2020 mehrheitlich die Einführung einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung gefordert hatte. Damit würden die Mitgliedsländer bestraft, die ihre Arbeitsmärkte mit hoher eigener Kraftanstrengung wettbewerbsfähig aufgestellt haben. Profitieren von einer EU-Arbeitslosenrückversicherung würden – wie auch in anderen Bereichen – die Länder, die sich bisher einer Reform ihres international nicht wettbewerbsfähigen Arbeitsmarktes verweigert hätten:
„Konkret würde das bedeuten, dass Deutschland nun für die Arbeitslosen in der gesamten EU aufkommen müsste. Die europäische Solidarität ginge einmal mehr überwiegend von Deutschland aus, zulasten seiner Steuerzahler und Arbeitnehmer. Überdies würde so seitens der EU eine weitere Kompetenzanmaßungsspirale in Gang gesetzt werden, die das Subsidiaritätsprinzip aushöhlt. Gerade jetzt, wo die EU kollektiv versagt, erscheint dies dreist.
All das ist nicht im Interesse unseres Landes. Deshalb hält die AfD an rein nationaler Finanzierung der Arbeitslosenversicherungen fest, die übrigens auch die EU-Verträge so vorsehen.’’