Keine Verschärfung der Düngemittelverordnung durch die Notparlamente ohne Anhörung der Landwirte!
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die AfD-Fraktionen aus den Landtagen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Umsetzung der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung auf unbestimmte Zeit zu verschieben, mindestens jedoch bis die Corona-Krise ausgestanden ist und der parlamentarische Betrieb wieder in regulärer Form stattfindet.
Begründet wird die Forderung damit, dass der politische Betrieb in den deutschen Parlamenten aufgrund der Corona-Krise aktuell heruntergefahren ist. Da die Dauer der Corona-Krise nicht vorhersagbar ist, sei das Ende des parlamentarischen Notbetriebes nicht abzusehen, heißt es in einer Pressemitteilung der agrarpolitschen Sprecher der AfD-Fraktionen in den fünf ostdeutschen Landtagen, wie dies auch vom agrarpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, gefordert wird.
Durch den krisenbedingten Notbetrieb der Parlamente ist es für die Oppositionsfraktionen nicht mehr möglich, vor Ablauf des 27. März 2020 die von der Änderung der Düngemittelverordnung betroffene Öffentlichkeit in den Landtagen zu vertreten und ihren immer stärker werdenden Äußerungen gegen die Umsetzung parlamentarischen Raum zu geben.
Die Verschärfung der Düngeverordnung, deren Umsetzung seitens der EU-Kommission
bis Ende März 2020 erwartet wird, ist seitens der Bunderegierung für April 2020 geplant,
sofern der Bundesrat zustimmt, was nach aktuellen Meldungen bereits am 27. März 2020 stattfinden soll.