Die anderen Bundestagsfraktionen sollten ihre pauschal ablehnende Haltung gegenüber Initiativen der AfD überdenken.
Der rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Roman Reusch, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, das das Gesetz zum Abkommen über ein EU-weites „Einheitliches Patentgericht“ vom 19.02.2013 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Die Begründung des BVerfG liest sich ähnlich, wie der von der AfD-Bundestagsfraktion im März 2018 eingebrachte Antrag, der von den anderen Fraktionen im Rechtsausschuss des Bundestages ohne Anhörung von Sachverständigen abgelehnt worden war.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Richtigerweise haben die Richter darauf abgestellt, dass die deutschen Bürger zur Sicherung ihrer demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration bei der Übertragung von Hoheitsrechten grundsätzlich ein Recht auf Beachtung der im Grundgesetz vorgesehenen Formen haben. Endlich einmal ist das Gericht seiner Aufgabe als ‚Hüter der Verfassung‘ so nachgekommen, wie es eigentlich erwartet werden darf.
Nicht unerwähnt soll aber bleiben, dass die Fraktion der Alternative für Deutschland bereits im März 2018 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung ebendieses Gesetzes vorzulegen – und zwar mit genau derselben Begründung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht nun das Gesetz für nichtig erklärt hat. Gleichwohl teilte dieser Antrag das Schicksal vieler anderer unserer Initiativen: Im Rechtsausschuss wurde zunächst eine Anhörung von Sachverständigen abgelehnt, und schließlich empfahlen die Abgeordneten aller anderen Fraktionen dem Plenum die Ablehnung dieses Antrages.
Wie peinlich muss nun ob der offenkundigen Verfassungswidrigkeit des genannten Gesetzes für die anderen Fraktionen diese Lehrstunde des Bundesverfassungsgerichts in Grundzügen des Verfassungsrechts sein! Vielleicht sollten die anderen Fraktionen dies zum Anlass nehmen, Initiativen der Alternative für Deutschland sachgerecht zu behandeln, anstatt sie nur aus Prinzip abzulehnen“, sagt Reusch.
Das Bundesverfassungsgericht hatte auf eine Verfassungsbeschwerde hin mit seiner Entscheidung vom 13. Februar 2020 das Gesetz zum Abkommen über ein EU-weites „Einheitliches Patentgericht“ vom 19. Februar 2013 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Wegen seines materiell verfassungsändernden Charakters hätte dieses Gesetz jeweils einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedurft, welche aber nicht vorgelegen haben.