Schon seit Jahren macht der Begriff „Asylindustrie“ die Runde. Er zielt auf die Betreiber von Wohneinrichtungen, Sicherheitsdienste, soziale Träger und eben auch Anwälte. Ein ganzes Heer von Juristen lebt nur davon, Asylbewerber vor den deutschen Gerichten zu vertreten. Die klagen so gut wie gegen alles: Gegen ihre Unterbringung in einer bestimmten Region, gegen ihren Asylstatus und natürlich auch gegen die Ablehnung eines Asylantrages und schlussendlich auch gegen fast jede angeordnete Abschiebung.
Für die Anwälte ist ein solcher Fall eine sichere Bank. Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob ein Mandant zahlen kann oder nicht – das Anwaltshonorar wird vom Steuerzahler übernommen. Und so haben Anwalt und Asylbewerber großes Interesse an einem möglichst langen Verfahren durch möglichst viele Instanzen. Der eine verdient – der andere darf während des Verfahrens nicht abgeschoben werden.
Mit einem zaghaften Vorstoß wollte CSU-Innenminister Seehofer für ein wenig Entlastung der völlig überforderten deutschen Justiz sorgen. Er wollte die Dauer der Verfahren etwas eindämmen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 warteten noch über 270.000 Verfahren auf eine Entscheidung. Am schlimmsten ist die Lage an den Berliner Gerichten: Von den Ende Februar am Berliner Verwaltungsgericht anhängigen knapp 21.000 Verfahren ist jedes zweite ein Asylverfahren. Doch Seehofer scheint mit seinem Vorstoß krachend zu scheitern. Sein eigenes Bundesland Bayern durchkreuzt seine Pläne.
Am Spielfeldrand jubeln die Linken: Deren linksradikale fachpolitische Sprecherin im Bundestag, Ulla Jelpke, sieht wohl die Chance gekommen, schnell aus Illegalen legale Migranten zu machen und faktisch jeden ins Land zu lassen. Ihrer Meinung nach sollte das BAMF „ablehnende Bescheide vermehrt eigenständig überprüfen und sie gegebenenfalls zugunsten der Asylsuchenden korrigieren“.
Die AfD verfolgt da – schon immer – einen ganz eigenen Ansatz: Kontrollieren wir endlich wieder unsere Grenzen! Dann können wir schon da entscheiden, ob ein Migrant sich tatsächlich auf das Asylrecht berufen kann oder nicht. DAS entlastet die Gerichte!