Offenbarung: Was an Ostern strafbar war, ist an Ramadan kein Problem?

Björn Höcke MdL, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Thüringen, FotoAfD/CC0-Pixabay-285194-P693M=-311freepik-1 CC0-Pixabay

Als Christ in Thüringen fühlt man sich angesichts der nun vorgezogenen Corona-Öffnung zum Ramadan diskriminiert.

Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Thüringen, Björn Höcke, sieht es als symptomatisch, wie die rot-rot-grüne Minderheitsregierung in Thüringen die eigentlich erst für den 3. Mai vorgesehenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Gottesdienste plötzlich auf den 23. April vorverlegt hatte, den Beginn des Ramadans. Dies sei insofern unverständlich, als eben diese Regierung zur Osterzeit kompromisslos das Schließen der Kirchen mit Strafandrohung durchgesetzt hatte.

„Es ist kein Zufall, dass die Lockerungen nun ausgerechnet auf dem Beginn des Ramadans vorverlegt werden. Während die Landesregierung Thüringer mit Bußgeldern abkassieren ließ, soweit diese an den österlichen Traditionen festhielten, schafft sie nun binnen kürzester Frist eine offensichtliche Ausnahme für Muslime. Dies widerspricht fundamental den Gleichbehandlungsformeln von Rot-Rot-Grün und untergräbt die Legitimation und Akzeptanz von Maßnahmen wie der gleichzeitigen Einführung einer Mundschutzpflicht. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Bevorzugung einer kleinen religiösen Minderheit unverzüglich zurückzunehmen.”