AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz möchte mehr Landesmittel für die berufliche Aufstiegs-Weiterbildung investieren.
Der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Michael Frisch, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, hält den angekündigten „Meisterbonus“ (Aufstiegsbonus-I) von Wirtschaftminister Wissing für unzureichend und verweist auf den entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion vom September 2019: „Mit der jetzt angekündigten Erhöhung des Aufstiegsbonus-I greift Minister Wissing eine Forderung auf, die die AfD-Fraktion schon im September 2019 im Landtag gestellt hatte. Während der AfD-Antrag jedoch eine Anhebung auf 4.000 Euro und damit in Ergänzung der bestehenden Bundeszuschüsse eine nahezu vollständig kostendeckende Lösung vorgesehen hatte, bleibt bei der von Wirtschaftsminister Dr. Wissing präsentierten Regelung eine nicht unerhebliche Deckungslücke für die Absolventen einer Aufstiegsfortbildung bzw. eines Meisterkurses. Dem selbst gesteckten Anspruch einer Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung wird er so nicht annähernd gerecht.
Dabei wäre es im Hinblick auf den immer dramatischeren Fachkräftemangel dringend geboten, die Ungleichbehandlung von beruflicher und akademischer Bildung endlich zu beenden. Natürlich ist das nicht zum Nulltarif zu haben. Aber eine Beeinträchtigung unserer Wirtschaft durch fehlende Fachkräfte mit der Folge einbrechender Steuereinnahmen wird wesentlich teurer werden als die von uns geforderte vollständige Kostenübernahme für Meisterausbildung und Aufstiegsfortbildung. Insofern setzen Minister Wissing und die Landesregierung hier falsche Haushaltsprioritäten und schaden mit ihrer halbherzigen Maßnahme der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Bundeslandes. Auch wer zu kurz springt, springt daneben“, sagt Frisch.
Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hatte angekündigt, den „Meisterbonus“ genannten Aufstiegsbonus-I mit Beginn des Jahres 2020 auf 2.000 Euro zu erhöhen, was nach Ansicht der AfD-Fraktion im Vergleich zu akademischen Förderungen als zu gering einzustufen sei.