Mit Ignoranz bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes schadet die SPD-CDU Regierung den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.
Am 27. November 2019 haben SPD und CDU im Sozialausschuss von Mecklenburg-Vorpommern wieder einmal unter Beweis gestellt, wie wenig ihnen an der sachlichen Diskussion eines vorgelegten Gesetzentwurfs im Landtag tatsächlich gelegen ist. In der Sitzung ging es um die Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Die AfD-Fraktion hält es für bedenklich, dass die beiden Regierungsparteien ungeachtet bestehender rechtlicher Einwände ihren Gesetzentwurf durchpeitschen möchten und dabei sowohl die Anregungen der Opposition wie auch die zum Thema bereits stattgefundenen Beratungen in keinster Weise berücksichtigt.
Für den sozialpolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Thomas de Jesus Fernandes, erreicht das antidemokratische, unparlamentarische Gebaren der Regierungskoalition ein noch nie da gewesenes Ausmaß: „Wieder einmal wird die Opposition völlig übergangen und auf ‚Teufel komm raus‘ wird versucht einen unfertigen Gesetzesentwurf durchzuboxen – und das obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Mit diesen ignoranten Alleingängen schadet die Regierungskoalition nicht nur der Landesentwicklung, sondern fördert auch aktiv die Politikverdrossenheit in MV.
Es ist ein fatales Signal, wenn draußen bei der Bevölkerung die Botschaft ankommt, die SPD und CDU geführte Regierung könne in Gutsherrenart einfach entscheiden, was ihr gerade beliebt. Auch die vorangegangenen Beratungen im Sozialausschuss waren für die Katz. Dass, was die Regierungskoalition jetzt in Eigenregie auf das Papier gestümpert hat, ist mit den Besprechungen aus dem Sozialausschuss nicht mehr zu vereinbaren. Dabei hat die SPD selbst eingeräumt, dass das Vorhaben seit Jahren bekannt ist und eine Umsetzung fahrlässig verschleppt wurde. Ist das die Wertschätzung mit unseren Mitmenschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern?“, fragt Fernandes.
Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider, sieht im Vorgehen der Regierung einen klaren rechtlichen Verstoß: „Die Konnexitätsverhandlungen sind überhaupt nicht abgeschlossen. Das heißt, die Verhandlungen mit der kommunalen Ebene wurden noch nicht abschließend geführt und die Deckung der Kosten bleibt offen. Aber genau das sieht der Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung vor! Im Ergebnis haben wir jetzt ein Gesetzesentwurf mit erheblich rechtlichen Bedenken. Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns aus Protest nicht an der Abstimmung beteiligt“, sagt Schneider.