Enteignungen, Zwangsumsiedlungen und politische Haft in der DDR sollten angemessener berücksichtigt werden.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg ist vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ‘Entschädigung und Rehabilitierung von Opfern des DDR-Unrechts’ enttäuscht und fordert eine deutliche Nachbesserung sowie die Einführung eines Gedenktages für die Opfer der DDR-Willkühr:
„Dieser Gesetzentwurf hält leider nicht ganz das, was der Titel verspricht. Auch diesmal werden die durch Zwangsumsiedlung von der Zonengrenze, in andere Teile der DDR, und die damit verbundenen Enteignungen nicht ausreichend berücksichtigt. Mit menschenverachtender Bezeichnung wie ‚Aktion Ungeziefer‘ wurde durch die Vertreibung, manche sprechen gar von Deportation, erhebliches Unrecht verübt. Was Entschädigungen oder Rückübertragungen betrifft, vor allem für Enteignungen von Haus und Hof, ist bis heute für die Betroffenen und ihre Familien nur unzureichend erfolgt.
Auch die Anrechnung von heutigem Einkommen früherer DDR-Häftlinge bei Entschädigungsleistungen stellt eine Benachteiligung von zahlreichen Opfern politischer Haft dar. Auch werden DDR-Langzeitgefangene, Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR mehrere Jahre inhaftiert waren, nach wie vor nicht angemessen für erlittenes Leid entschädigt. Alle von politischer Haft Betroffenen werden gleichermaßen durch die Opferentschädigung behandelt, sofern sie wenigstens 180 Tage in Haft waren, Langzeitgefangene eingeschlossen.
Mit dem eigenen Antrag will die AfD-Fraktion auch erreichen, daß ein Gedenktag für die Opfer von DDR-Willkür eingeführt wird. Dieser soll die Erinnerung an die Menschen wach halten, die durch die DDR-Diktatur unseliges Leid erfahren mußten. Dieser Gedenktag sollte in Abstimmung mit den Opferverbänden festgelegt werden.
Außerdem gibt es noch eine andere Benachteiligung einer großen Anzahl von Bürgern der ehemaligen DDR: Über Hunderttausende wurden durch die Staatssicherheit Akten angelegt, die heute noch zentral verwahrt werden. Diese unrechtmäßig gesammelten Angaben über Opfer des Spitzelapparates der DDR sollten den betreffenden Menschen im Original übereignet werden, nicht aber weitere Jahrzehnte staatlich verwahrt werden. Keiner hat das Recht, über Dossiers zu verfügen, die unrechtmäßig zustande kamen. Dazu kommt noch, dass die Sicherheit dieser Unterlagen nicht gewährleistet ist, so daß fremde Dritte über persönliche, private und intime Daten, die Jahrzehnte zurückliegen, Kenntnis erlangen können und die niemanden etwas angehen. Dies ist für einen Rechtsstaat unwürdig“, sagt Spangenberg.