Gelten beim Sächsischen Verfassungsschutz unterschiedliche Kriterien für Links- und Rechtsextremismus?
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen, fordert von den sächsischen Verfassungsschutzbehörden das konsquente Einschreiten auch bei linken und linksextremen Aktionen. Er bezieht sich dabei auf einen Vorgang im Mai dieses Jahres, als Linksextreme eine Antifa-Parole auf eine Mauer gegenüber dem Sächsischen Landtag geschmiert hatten. Tags darauf hatten die Landesvorsitzende der LINKE in Sachsen und sieben Abgeordnete der Partei mit einem Banner der „Antifa“ vor dem Landtag posiert. Die Beseitigung des Graffitis kostete die Steuerzahler 3.320 Euro. Obwohl mehrere Antifa-Gruppierungen wegen staatsgefährdender Aktionen vom Verfassungsschutz beobachtet werden, will die Behörde nicht gegen die Abgeordneten vorgehen, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion (6/17945) im Landtag zwischenzeitlich ergab.
„Die LINKE übt öffentlichkeitswirksam den Schulterschluss mit Linksextremisten und der Verfassungsschutz schaut weg. Hier stellt sich die Frage, ob beim Sächsischen Verfassungsschutz unterschiedliche Kriterien für Links- und Rechtsextremismus gelten? Wir fordern, dass die Behörde genauer hinschaut und Antifa-Gruppierungen verboten werden,“ sagt Hütter.
„Wie gefährlich die extremistische Einstellung der Ex-Kommunisten ist, zeigte erst diese Woche der Abgeordnete Marco Böhme. Bei der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Asylbewerbers unterstützte er in Leipzig einen Mob Linksradikaler, der die Polizei an der Durchsetzung des Rechtsstaats gewalttätig behinderte. Sieben verletzte Polizeibeamte, stundenlange Krawalle und zerstörtes Privateigentum waren die traurige Bilanz.“