Die landwirtschafts- und umweltpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Berlin bekennen sich einstimmig zu folgenden politischen Grundsätzen:
1. Der ländliche Raum ist in seiner Funktion als Wirtschafts-, Erholungs-, und Lebensraum für die Bevölkerung zu erhalten und insgesamt zu stärken. Die AfD-Fraktionen bekennen sich zur Pflicht des Staates, die dortige Daseinsvorsorge zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse gegenüber den städtischen Regionen anzustreben. Dies gilt insbesondere in den Bereichen der Digitalisierung, der Bildung, der Infrastruktur und der medizinischen Versorgung.
2. Die AfD-Fraktionen bekennen sich zu regional verwurzelten, generationsübergreifenden bäuerlichen Familienbetrieben als Produzent regionaler Lebensmittel sowie als wichtiger identitätsstiftender Faktor im ländlichen Raum. Sie verwehren sich deshalb gegen die Landnahme durch ausländische Finanzinvestoren und die Zerstörung von Kulturlandschaften durch den Windkraftausbau. Auch ausufernde EU-Naturschutzgesetze, die sich gegen die Existenzgrundlagen der Landwirtschaft (o.g. bäuerlicher Familienbetriebe) richten, werden abgelehnt.
3. Die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kleiner und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum müssen aufrechterhalten und gestärkt werden. Hierzu ist es notwendig, bürokratische Hindernisse abzubauen und den Zugang zu zielorientierten Förderprogrammen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang bekennen sich die AfD-Fraktionen auch gegen die EU-Bürokratie mit ihren hohen Folgekosten und Auflagen.
4. Die AfD-Fraktionen fordern bürgernahe Demokratie für Dörfer in den Kommunen. Die Grundlagen der kommunalen Verfassungen müssen so gestaltet sein, dass Bürger oder gewählte demokratische Vertreter ein Recht zur Entscheidung sowie die Möglichkeit zur Mitsprache über die Entwicklung in „ihrem Teil” des ländlichen Raumes erhalten. Darüber hinaus muss die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat gefördert werden.
5. Nach dem Vorbild von gesetzlichen Regelungen, die schon in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern gelten, lehnen die AfD-Fraktionen das Schächten (betäubungsloses Töten bzw. Schlachten) von Tieren ab. Es ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar und muss ohne Ausnahme verboten werden. (mr)